Nun ist es also endlich so weit: die Politiker trauen sich jetzt endlich an den schon immer im Hinterkopf gespeicherten Wunsch, die Verkehrsbewegungsdaten des deutschen Mautsystems zur Strafverfolgung einzusetzen. Keine Chaosradio-Sendung zu dem Thema, wo das nicht genau so vorausgesagt wurde.
Interessant nur, dass es jetzt sogar so Leute wie Herr Wiefelspütz äußern und man noch nicht mal Scharfmacher wie Herrn Schäuble vorschicken muss. Das ist die eigentlich beunruhigende Nachricht hinter der Nachricht. Aber der liebe Herr Beckstein bringt es in der Tagesschau gleich mal auf den Punkt: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“. Oder anders formuliert: lasst uns doch das Prinzip der Unschuldsvermutung gleich mal abschaffen, das stört nur. Rechtsstaat ade.
Im Kern bedeutet dies: vollständige verdachtsunabhängige Beobachtung aller Bürger, die mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Und das, damit vielleicht ein paar Mörder gefunden werden, die man auch mit bestehenden Mitteln finden könnte. Waren nicht gerade alle so stolz, dass die Aufklärungsraten steigen?
Hier ein paar Argumentationshilfen zum Thema vom CCC.
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Die lieben Politiker, frei nach dem Motto “was interessiert mich mein Geschwätz von gestern”
horst herold vom bka hätte seinerzeit feuchte unterbekleidung bekommen vor freude
herr mielke ebenfalls.