Wahlcomputer-Beschwerde auf dem Weg zum Verfassungsgericht

Ulrich Wiesner berichtet, dass der Bundestag nunmehr offiziell die Wahleinsprüche gegen Wahlcomputer abgelehnt hat:

Der Bundestag lehnt 44 Einsprüche zur Bundestagswahl 2005 ab. Darunter sind auch 4 Einsprüche gegen den Einsatz von Wahlcomputern sowie drei Einsprüche, die sich gegen das sogenannte negative Stimmengewicht wenden. Drei der Einsprechenden haben angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dafür sind jeweils 100 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Frist für das Einreichen der Beschwerde, der Begründung sowie der Unterstützungsunterschriften läuft bis zum 14. Februar 2007. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung.

Um diese Unterstützung zu bieten ist die Unterzeichnung einer Beitrittserklärung (PDF) notwendig. Mitmachen können alle wahlberechtigten deutschen Staatsbürger. Durch den Beitritt zur Beschwerde entstehen einem keine Kosten. Alle Details bei Ulrich Wiesner.

3 Gedanken zu „Wahlcomputer-Beschwerde auf dem Weg zum Verfassungsgericht

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