Der Spiegel berichtet in seiner heute erschienenen Druckausgabe (die passender Weise unter dem Titel „Achtung, Weltuntergang“ erscheint) auf zwei Seiten über die Wahlcomputer-Problematik („Kreuzchen ohne Spur“) und weist dabei auch auf den NEDAP-Hack und die Anti-Wahlcomputer-Petition hin.
Auf den ersten Blick ähneln die neuen Wahlcomputer den vertrauten Geldautomaten – unterscheiden sich von ihnen jedoch in zwei wesentlichen Punkten: Während jede Geldtransaktion an einen bestimmten Kontobesitzer gekoppelt ist, müssen geheime Wahlen anonym ablaufen. Und zweitens drucken viele Wahlmaschinen nicht einmal einen Beleg aus, während der Geldtransfer auf dem Kontoauszug auftaucht.
Bislang werden in umstrittenen Fällen einfach die Wahlzettel noch einmal ausgezählt, in Anwesenheit von Vertretern unterschiedlicher Parteien. Das aber geht beim papierlosen Verfahren nicht. Der Wahlcomputer ist eine Black Box. Ob sie richtig funktionstüchtig, kaputt oder manipuliert ist, kann der normale Wahlbürger nicht erkennen.
Der Artikel selbst haut mich in der Summe nicht um (die Behauptung der HSG, Wahlen seien mit Computern „billiger“ bleibt zunächst unwidersprochen und der Hamburger Wahlstift wird als „pfiffig“ wenn auch unerprobt bezeichnet), es ist aber beruhigend zu sehen, dass das Thema langsam auch in die klassischen Medien getragen wird.
Was für Strafen gibt es eigentlich wenn man versucht (bzw. es schafft) eine Wahl zu manipulieren?
Keine. Zumindest läuft Mrs. Hohlmeier noch frei herum und verwüstet Bayern obwohl sie irgendeine Dorfwahl gefälscht hat…
Abgesehen davon ist es ja ziemlich beeindruckend, das der Spiegel sich des Themas so annimmt, ich hätte erwartet dass man die Hacker als kriminelle Vereinigung zum Zwecke des Wahlsieges der NPD darstellt oder so… Naja, gewisse Themen kann man halt nicht mehr rumdrehen…
§ 107a
Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Der Artikel hat mir auch nicht gefallen (Leserbrief an Spiegel geht gleich raus ;-) ). Mich stört vor allem, dass sie einen Papierausdruck als seligmachende Lösung bezeichnen und den Hamburger Wahlstift als geeigneten Wahlcomputer darstellen. Mich stört an Wahlcomputern ja primär, dass nur noch wenige Menschen die Zählung kontrollieren und nicht mehr mehrere Tausend. Der HHer Wahlstift wird ebenfalls dazu führen, dass man dessen Zählergebnis unwidersprochen glauben wird und man gar nicht erst darauf kommt, mal von Hand nachzuzählen.
Warum sind Wahlmaschinen nicht verfassungswidrig?
Das müssten sie doch eigentlich sein oder?
Ich denke, wenn ein Programmierer/Hacker beweißen kann, das Wahlen nicht gleich ablaufen können bzw. es erhebliche Zweifel dafür gibt, müsste der Bundesgerichtshof eigentlich die Wahlen mit den Wahlmaschinen verbieten können.
Ich denke das sollte man als nächstes Versuchen, wenn die Online-Petition im Sand verläuft.